Bauamt Recht

< Übersicht

 

Wohnhaus in Ferienhaus:

Nach Ansicht des Bauamtes Genehmigungspflichtig nach $59

>>> https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016#62

§ 59
Grundsatz

(1) Die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt sind, bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Genehmigungsfreiheit nach Absatz 1, den §§ 60 bis 62, 76 und 77 Absatz 1 Satz 3 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach den §§ 63, 64, 66 Absatz 4 und § 77 Absatz 3 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.


Weitere Hinweise: https://www.baurechtsiegen.de/nutzungsaenderung-wohnung-zu-ferienwohnung/

Fazit: Die Frage, ob eine Nutzungsänderung einer Wohnung zu einer Ferienwohnung baugenehmigungspflichtig ist, ist also grundsätzlich mit einem Ja zu beantworten. Hiervon unabhängig ist natürlich die Beantwortung der Frage, ob die Genehmigung der Nutzung einer Mietwohnung als eine Ferienwohnung überhaupt genehmigt werden darf.


Zweckentfremdung Brandenburg

Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg (Brandenburgisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz – BbgZwVbG)
vom 5. Juni 2019
(GVBl.I/19, [Nr. 18])

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgzwvbg


Gewerbeanmeldung Ferienhaus

https://www.billomat.com/magazin/ferienwohnung-vermieten-brauche-ich-einen-gewerbeschein/