Bauamt Bus

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Grundsätzlich braucht man für ein Fahrzeug keine Baugenehmigung. Auf Anfrage bei der zuständigen Behörde vor Anschaffung eines Wagens werden Sie in der Regel mit Bedenken, Vorbehalten und unklaren Aussagen konfrontiert werden. Der Wohlwagen lässt sich schlecht in die Baugesetze einordnen, da es sich weder um ein Bauwerk noch um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug handelt. Ein klares grünes Licht mag aber auch kaum ein Sachbearbeiter verantworten. Wichtig ist auf jeden Fall die Meinung der Nachbarn zum geplanten Standplatz, denn einer nachbarschaftlichen Beschwerde müssen die Behörden nachgehen.

Mittlerweile wird der Wohlwagen in den Baubehörden als Bauwerk eingeordnet und benötigt eine vereinfachte Baugenehmigung. Für die Beantragung der Baugenehmigung empfehlen wir einen Architekten zu beauftragen, welcher bereits mit dem für das gewünschte Grundstück zuständige Bauamt zusammen gearbeitet hat.